Die wenigsten Patienten verfügen nach dem Verlust der eigenen Zähne über ein ausreichendes Knochenangebot, das das Einsetzen von schraubenförmigen Zahnimplantaten und die erfolgreiche prothetische Versorgung auf diesen Implantaten erlaubt. Rotationssymmetrische Zahnimplantate sind primär für die Versorgung von Situationen mit ausreichendem vertikalen und horizontalen Knochenangebot geeignet. Insbesondere im kauphysiologisch wichtigen Seitenzahnbereich des Ober- und Unterkiefers finden sich solche Verhältnisse jedoch in der Regel nicht.
Dies hat zur Folge, dass mittels großer, chirurgischer Eingriffe Transplantationen von Hüftknochen, Rippen und parietalem Schädelknochen etc. erfolgen. Alternativ dazu wird langwierige Augmentationen mit Knochenersatzmaterial oder Granulat gerne empfohlen. Ebenso werden Methoden des „Bone-Splitting“ oder des „Sinuslift“ neu als prä- oder intra-impantologische zusätzliche Therapien eingeführt, um dem mangelhaften Knochenangebot für die zitierten Implantatformen begegnen zu können.
Obgleich diese Eingriffe für die Patienten mit erheblichen zusätzlichen Risiken und Nebenwirkungen sowie einem erheblichen zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden sind, gelten diese zusätzlichen chirurgischen Eingriffe bei Zahnlosigkeit heute als „salonfähig“. Fehlendes Knochenangebot wird dadurch nicht mehr als absolute Kontraindikation für kristale Zahnimplantationen angesehen.
BOI-Implantate – Zahnimplantate trotz geringem Knochenangebot
Im Falle atrophierter Ober- und Unterkiefer besteht der entscheidende Vorteil der BOI-Implantate darin, dass das vertikale Knochenangebot unerheblich ist. Es muss zur Implantation kein Knochen transplantiert, augmentiert, gesplittet oder distrahiert werden. Die oben beschriebenen Operationsmethoden und die Transplantation von Knochen aus dem Beckenkamm unter Vollnarkose bleiben dem Patienten erspart.